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Gemeinde Vierkirchen

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Die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl am 26.09.2021 sind nun ab sofort verfügbar. 


Für die Briefwahl muss der Wahlschein mit den zugehörigen Briefwahlunterlagen schriftlich oder persönlich beim Wahlamt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Ein Grund hierfür muss nicht angegeben werden. Anzugeben sind im Antrag immer Vor- und Familienname, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift sowie ggf. eine abweichende Anschrift.

Es empfiehlt sich, für den Antrag das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Formular zu verwenden.

Der Antrag ist auch per Telefax möglich, nicht aber telefonisch. Außerdem bieten wir Ihnen an, in unserem Portal auf unserer Internetseite "Rathaus online" oder über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, den Wahlschein mit einem Online-Formular zu beantragen. 

Sie erhalten dann folgende Briefwahlunterlagen zugeschickt:

a) einen Wahlschein
b) die Stimmzettel
c) die Stimmzettelumschläge
d) einen roten Wahlbriefumschlag
e) ein Merkblatt.

Weitere Infos zur Wahl erhalten Sie auf unserer Wahlamtsseite (bitte ganz nach unten scrollen).

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