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Gemeinde Vierkirchen

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Veröffentlicht am: 14. Dez 2020

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

nach wie vor bitten wir Sie, auf persönliche Vorsprachen im Rathaus möglichst zu verzichten und nur in dringenden Fällen ins Rathaus zu kommen. Bitte greifen Sie auf telefonische Beratung sowie auf die Möglichkeiten des Onlineservices zurück.

Dazu gibt es folgende Einschränkungen:

1.    Es gibt keine allgemeinen Geschäftszeiten, sondern Parteiverkehr nur nach Terminvereinbarung.
2.    Für eine persönliche Erledigung ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung zwingend notwendig.
3.    Es besteht während des Aufenthalts im Rathaus eine Maskenpflicht.

Diese Regelung gilt ab Montag, 14.12.2020 bis auf weiteres.

 

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