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Personalausweis - Gebührenanpassung
Zum 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) zugestimmt.
Angesichts der gleichermaßen gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller und bei den Personalausweisbehörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises demnach zum 07.02.2026 angehoben, um eine kostendeckende Arbeit der Behörden wieder zu ermöglichen.
An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Gesetzesänderung auf Bundesebene getroffen wurde und nicht in der Entscheidungsbefugnis der Gemeinde Vierkirchen liegt.
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