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Mit dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz) hat die Bundesregierung die Grundlage für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Die Gemeinde Vierkirchen ist verpflichtet, bis spätestens Ende Juni 2028 einen Wärmeplan zu erstellen.
Die Erstellung des Wärmeplanes der Gemeinde Vierkirchen wurde durch das Ingenieurbüro Frequentum aus München begleitet.
Der Wärmeplan beinhaltet die geforderten Schwerpunkte: Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario, Eignungsgebiete und Maßnahmen bzw. Wärmewendestrategien und wurde vom Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.05.2026 genehmigt.
Auskünfte zum Wärmeplan Vierkirchen erteilt das Bauamt.
Endbericht_Vierkirchen_KWP_13.05.2026
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