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Gemeinde Vierkirchen

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Bürgerbüro

Ein Besuch unseres Bürgerbüros ist jederzeit zu den Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich.
Gerne können Sie auch einen Termin vereinbaren, telefonisch unter 08139 9314 -21/-22 oder online.

Zur Abholung der Naturbad-Saisonkarten sind keine Termine notwendig!

Hier gehts zur Online - Termin - Vereinbarung:

 

Abmeldung, Anmeldung und Ummeldung
Auskunfts- und Übermittlungssperren
Beglaubigungen
Bürgerservice
Elektromobilität
Energiekostenmessgeräte
Energiesprechstunde
Feuerwerk, Osterfeuer und Lagerfeuer
Fischerei
Fotoautomat, Fotokabine
Führungszeugnisse
Fundsachen
Gewerbean- und abmeldungen
Gewerbezentralregister
Melderegister
Naturbadkarten
Pedelec-Verleih
Personalausweis, Reisepass und elektronische Identitätskarte (eID)
Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen 
Ruftaxi
Schwerbehindertenparkausweis
Veranstaltungen anmelden
Wahlamt
Wohnberechtigungsschein

Abmeldung, Anmeldung und Ummeldung

Jeder Bürger ist verpflichtet eine Änderung seines Wohnsitzes innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Bei Umzügen innerhalb des Bundesgebietes ist eine Abmeldung nicht erforderlich. Wird der Wohnsitz ins Ausland verlegt ist eine Abmeldung weiterhin notwendig. Abzumelden sind Nebenwohnsitze die aufgegeben werden.
Seit 01.11.2015 ist eine Wohnungsgeberbestätigung  Pflicht. Bitte bringen Sie diese - neben Personalausweis und Reisepass - zur persönlichen Anmeldung mit.

Was versteht man unter einem Hauptwohnsitz?

Hauptwohnsitz ist die Wohnung, welche die vorwiegend genutzte Wohnung der Person ist. Handelt es sich jedoch um eine verheiratete oder in Lebenspartnerschaft lebende Person, die nicht dauerhaft getrennt von ihrer Familie lebt, so ist deren Hauptwohnsitz der Ort, an dem sich die Familie oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin überwiegend aufhalten.

Bei minderjährigen ist der Erstwohnsitz der Ort, an dem sich die Sorgeberechtigten vorwiegend aufhalten.

Neben dem vorwiegenden Aufenthalt der Person, die an mehr als einem Ort niedergelassen ist, bestimmen also auch deren Lebensbeziehungen, welche Wohnung als ihr Erstwohnsitz gilt.

Was versteht man unter einem Nebenwohnsitz?

Unter einem Nebenwohnsitz versteht man den Wohnsitz- oder ort, an dem man sich beispielsweise nicht ihren Lebensmittelpunkt hat, sondern sich vor allem zu Zwecken der Arbeit und Ausbildung aufhält. Es können jedoch auch Feriendomizile als Zweitwohnsitz eingetragen werden.

Die Zweitwohnung wird zwar ebenfalls privat genutzt, dient aber nicht als Hauptniederlassung

Auskunfts- und Übermittlungssperren

Auskunftssperre

Wenn Sie gegenüber Ihrer Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen können, dass durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten eine Gefahr für Sie oder auch eine andere Person, z.B. Ihre Angehörigen, entstehen kann (z.B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen), werden Ihre Meldedaten entsprechend gesperrt (Auskunftssperre).
Vor Einrichtung der Auskunftssperre werden Ihre Angaben durch die Meldebehörde überprüft.
Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht. Bei der Auskunftssperre müssen triftige Gründe/Tatsachen vorliegen, die Sie gegenüber der Gemeindeverwaltung glaubhaft machen müssen. 
Die Sperre kann erst eingetragen werden, wenn eine entsprechende Überprüfung Ihrer Angaben durch die Gemeindeverwaltung die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigt hat.
Bitte legen Sie uns ggf. Nachweise bzw. Unterlagen vor, die die von Ihnen gemachten Angaben unterstützen können.
Die Auskunftssperre wird auf 2 Jahre befristet. Ein Fortbestehen über diesen Zeitpunkt hinaus muss beantragt.
Bei der Übermittlungssperre hingegen genügt ein einfacher Antrag, der nicht begründet werden muss.

Übermittlungssperre

Daneben besteht für Sie auch die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen (Auskunft an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen), an Presse oder Rundfunk Alters- und Ehejubiläen und zur Herausgabe an Einwohnerbücher Ihrer Gemeinde oder ähnlichen Nachschlagewerken zu widersprechen. Die Übermittlungssperre gilt ohne Befristung.

Beglaubigungen

Die Gemeindeverwaltung kann Abschriften von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt hat oder die für ihren eigenen Gebrauch sind, amtlich beglaubigen. Darüber hinaus ist die Gemeindeverwaltung zur amtliche Beglaubigung von Abschriften/Kopien von Schriftstücken berechtigt, die von einer deutschen Behörde ausgestellt sind oder deren Abschrift/Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt sind, sofern das Original in deutscher Sprache verfasst ist.
Nicht von der Gemeindeverwaltung beglaubigt werden können:
  • Auszüge aus dem Vereinsregister -> das Amtsgericht / Vereinsregister
  • Grundbuchauszüge -> das Grundbuchamt
  • Personenstandsurkunden -> das zuständige Standesamt
  • Personenstandsurkunden, die im Bundesgebiet ausgestellt wurden -> das jeweils zuständige Standesamt des Ausstellungsortes
Nicht möglich sind amtliche Beglaubigungen von Schriftstücken, die privat verwendet werden sollen. Hier kommt nur die Beglaubigung durch einen Notar in Frage.
Ebenfalls nicht beglaubigt werden dürfen Abschriften und Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen.
Hierzu gehören Beglaubigungen von:
  • Verträgen
  • Grundstücksangelegenheiten
  • Vereins- und Handelsregistersachen
  • Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts
  • Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschrift) oder Unterschriften unter Schriftstücke in einer fremden Sprache werden nicht beglaubigt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kosten: Beglaubigungen 5,00 Euro, Zeugnisse 2,00 Euro

Bürgerservice

Verkauf von Restmüllsäcken 2,50 Euro
Verkauf Haus, Hof, Heimat 6,00 Euro
Dachau AGIL Radwanderführer 9,99 Euro
Radlkarte 4,90 Euro
Verleih Minigolfschläger Kaution 20,00 - 50,00 Euro
Verkauf von Vierkirchner Gutscheinen

Elektromobilität/Pedelec-Verleih/E-Bike

Egal ob Sie schon immer einmal erleben wollten, wie es sich mit einem Pedelec fährt oder ob Sie ein Gästerad benötigen, um mit Ihrem Besuch die Gegend mit dem Radl zu erkunden – Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Vierkirchen können kostenfrei das gemeindliche Pedelec ausleihen. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro.

Energiekostenmessgeräte

Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Vierkirchen können kostenlos Energiekosten-Messgeräte ausleihen, um „große Stromfresser“ aufzuspüren und gezielt Energie einzusparen. Die Geräte können kostenlos im Bürgerbüro ausgeliehen werden.
Die Ausleihdauer beträgt 3 Wochen. Für das Gerät ist eine Kaution von € 20,- zu hinterlegen.
Zusätzlich zum Messgerät erhalten Sie umfangreiche Informationen wie Sie beim Messen vorgehen und wie Ihre Messwerte einzustufen sind.

Energiesprechstunde

Erscheinen Ihnen Ihre Energiekosten zu hoch? Denken Sie über entsprechende Sanierungen oder eine Modernisierung von Gebäude und Heizungsanlage nach? Das persönliche Gespräch mit einem/r erfahrenen und neutralen Energieberater/in bietet den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Vierkirchen:
  • Unabhängige und neutrale Beratung
  • Beantwortung grundlegender Fragen zum Thema Energie
  • Tipps und Tricks, wie sinnvoll Maßnahmen zum Energiesparen ergriffen werden können
  • Hilfestellung für die ersten Schritte bei energetischer Sanierung oder Modernisierung: Wände dämmen, Fenster/Türen erneuern, Lüftungsanlage einbauen, erneuerbare Energien nutzen, Solaranlagen usw.
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten für energetische Sanierung und Neubau
Die Termine der Energiesprechstunden entnehmen Sie bitte unserem "Vierkirchen aktuell".
Verbindliche Anmeldung im Bürgerbüro der Gemeinde Vierkirchen erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Klimaschutzbeauftragten im Landkreis Dachau Telefon: 08131 / 74-468 E-Mail: klimaschutz@lra-dah.bayern.de
Sie erhalten auch Beratung zu folgenden Themen:
  • Stromsparen
  • Wanddämmung, außen / innen
  • Schimmelprobleme
  • Fenstererneuerung
  • Heizungstausch
  • Heizungskonzepte
  • Lüftung
  • Fördermöglichkeiten für Sanierung und Neubau
  • Wassersparen

Feuerwerk, Osterfeuer und Lagerfeuer

Detaillierte Informationen zu Veranstaltungen mit Feuer und Feuerwerk finden Sie hier.

Fischerei

Fischereischein

Formelle Voraussetzung, um in einem bayerischen Gewässer, mit der Handangel fischen zu dürfen ist der staatliche Fischereischein. Diesen können Sie nach bestandener Fischerprüfung bei der jeweiligen Gemeinde-/ Stadtverwaltung ab dem vollendeten 14. Lebensjahr beantragen. Er wird als Fischereischein auf Lebenszeit gegen eine Gebühr von € 35,- ausgestellt. 
Mit dem Erwerb des Fischereischeins ist die Entrichtung der Fischereiabgabe verbunden. Diese kann wahlweise für jeweils 5 Jahre oder ebenfalls lebenslang entrichtet werden. Die Kosten betragen für 5 Jahre € 40,-. Bei einmaliger Zahlung ist die Höhe, gestaffelt nach dem Lebensalter, aus nachfolgender Tabelle zu entnehmen.

Alter bei Zahlung Betrag in Euro
14-22 300
23-27 288
28-32 256
33-37 224
38-42 192
43-47 160
48-52 128
53-57 96
58-62 64
63-67 31
ab 68 0

Jugendfischereischein

Für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es den Jugendfischereischein. Hierfür ist keine Prüfung erforderlich. Der Inhaber darf jedoch nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers zum Fischen gehen. 
Der Jugendfischereischein kostet 5,- €. Die Fischereiabgabe beträgt für die gesamte Geltungsdauer 10,- €.

Gastangler Urlauber

Zur Ausübung der Angelfischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen Bundesländern neben einer Fischereierlaubniskarte einen gültigen Fischereischein. Ausländische Urlauber können bei der betreffenden Gemeindeverwaltung, wenn sie die Befugnis zur selbständigen Ausübung des Fischfangs im Herkunftsland glaubhaft machen, einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein erwerben.
Die Kosten für einen vorübergehenden Fischereischein betragen 22,50 €. 

Erlaubnisschein

Neben dem staatlichen Fischereischein brauchen Sie für jedes Gewässer einen Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten. Die Zahl der Erlaubnisscheine für ein Fischereirecht orientiert sich an der Ertragsfähigkeit des Gewässers. Dies schützt die natürliche Fischfauna. Als Mitglied in einem Fischereiverein erhalten Sie einen Erlaubnisschein in der Regel für die Vereinsgewässer. An vielen, vor allem größeren Gewässern, können Sie auch Tageserlaubnisscheine erwerben. 

Fotoautomat, Fotokabine

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre biometrischen Fotos direkt im Rathaus zu machen. Die Bedienung der Fotokabine ist kinderleicht. Eine freundliche Stimme erklärt die einzelnen Schritte und auf einem Bildschirm wird demonstriert, wie Sie sich positionieren müssen. Nach der Aufnahme des Fotos wird dies auf dem Monitor sichtbar. Ebenso wird automatisch geprüft, ob es den aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen gerecht wird. Ist das Foto nicht geeignet, kann die Aufnahme kostenlos wiederholt werden. Natürlich ist nicht nur die Anfertigung von Passbildern für Ausweise, sondern auch für alle anderen Dokumente oder private Zwecke möglich. Die gelungene Aufnahme kann sofort in bester Qualität entnommen werden.

Die Betriebszeiten des Fotoautomaten sind:
Montag       07.00 - 18.00 Uhr
Dienstag     07.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch    07.00 - 20.00 Uhr
Donnerstag 07.00 - 18.30 Uhr
Freitag        07.00 - 17.00 Uhr

Grundsätzlich steht er nur zu den Öffnungszeiten des Rathauses und der Bücherei zur Verfügung. Termine außerhalb der Öffnungszeiten können gerne vereinbart werden. Bitte melden Sie sich hierfür unbedingt im Bürgerbüro an.

Führungszeugnisse

Führungszeugnisse werden von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass jemand nicht vorbestraft ist. Die Auskunft aus diesem Zentralregister wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt.
Das Führungszeugnis können Sie online beim Bundesamt für Justiz oder persönlich bei der Meldebehörde Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung beantragen. Bei persönlicher Antragstellung leiten wir den Antrag an das Bundesamt für Justiz zur Prüfung und Erledigung weiter. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und entweder an Sie oder an die benannte Behörde geschickt.

Führungszeugnis für private Zwecke

Sie bekommen das Führungszeugnis mit der Post zugeschickt und können es an die Stelle (zum Beispiel Verein, Personalbüro) weiterleiten, die das Führungszeugnis von Ihnen angefordert hat.

Führungszeugnis für eine Behörde

Wenn Sie das Führungszeugnis für eine Behörde benötigen, wird der genaue Verwendungszweck im Antrag vermerkt und das Führungszeugnis direkt dorthin gesandt. Wenn Sie vorher erfahren wollen, was in Ihrem Führungszeugnis steht, können Sie bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl Einsicht nehmen.

Erweitertes Führungszeugnis

Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die hauptberuflich oder ehrenamtlich im Kinder- und Jugendbereich oder mit erwachsenen Menschen mit Behinderung tätig sind beziehungsweise werden wollen (zum Beispiel Schule, Sportverein). Für den Antrag müssen Sie eine schriftliche Bestätigung der Stelle vorlegen, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt. Einen Vordruck für dieses Aufforderungsschreiben finden Sie hier.

Europäisches Führungszeugnis

Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. In dieses Führungszeugnis werden auch die Eintragungen aufgenommen, die im Strafregister des Herkunftslandes gespeichert sind.

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Antrag auf ein Führungszeugnis ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.

Persönliche Antragstellung

Sie können den Antrag im Bürgerbüro stellen. Kommen Sie dazu jederzeit zu den Öffnungszeiten vorbei oder vereinbaren Sie hier einen Termin.

Online-Antrag

Wenn Sie einen elektronischen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte besitzen, können Sie Ihr einfaches Führungszeugnis online beantragen. 
Online Anträge finden Sie hier:
•    Antrag zur Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses über das Bundesamt für Justiz
•    Antrag zur Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses über unsere Homepage

Benötigte Unterlagen

Für einen persönlichen Termin vor Ort ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich. Drittstaatsangehörige benötigen einen Reisepass.

Führungszeugnis für eine Behörde

Verwendungszweck und genaue Bezeichnung der Behörde (Anschrift mit Postleitzahl)

Erweitertes Führungszeugnis

Schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der bestätigt wird, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Bearbeitungszeit

Im Regelfall ein bis drei Wochen.
Europäisches Führungszeugnis: bis zu sechs Wochen

Kosten

13 Euro.
Ein Führungszeugnis für Ehrenamtliche ist gebührenfrei.

Weitere Infos:

Logo BayernPortal

 

Fundsachen

Sie haben Sie etwas verloren?

Gerne können Sie sich bei uns im Bürgerbüro nach Ihrem vermissten Gegenstand erkundigen oder online nach vermissten Gegenständen suchen. 

Sie haben etwas gefunden?

Wir freuen uns sehr über ehrliche Finder und geben unser Bestes den Eigentümer ausfindig zu machen. Sechs Monate nach Abgabe einer Fundsache, kann diese in den Besitz des Finders übergehen oder wird vernichtet.

 
Die Daten von Fundrädern übermitteln wir an die Polizei Dachau. Fundräder werden im Bauhof sechs Monate lang aufbewahrt; auch hier kann der Finder nach Ablauf der Frist Anspruch auf gefundene Rad erheben.
Bei gestohlenen Rädern wenden Sie sich bitte auch an uns; wir nehmen die Angaben in unserer Datei auf. Falls Sie eine Anzeige erstatten möchten, wenden Sie sich bitte an die Polizei in Dachau. 

Gewerbean- und abmeldungen

Gewerbeanmeldung

Für eine Gewerbeanmeldung müssen Sie volljährig sein. Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Je nach Gewerbeart werden unterschiedliche Unterlagen benötigt, bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.
Kosten Gewerbeanmeldung 30,00 Euro

Gewerbeabmeldung

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe beenden wollen, müssen Sie dies anzeigen. Steht die Aufgabe des Betriebes eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, kann die Behörde die Abmeldung von Amts wegen vornehmen.
Kosten Gewerbweabmeldung 25,00 Euro
Auflösung einer GmbH 50,00 Euro

Gewerbeummeldung

Eine Gewerbeummeldung muss erfolgen, wenn:
  • der Betrieb verlegt wird
  • die Tätigkeit des Gewerbes gewechselt wird
  • die Tätigkeit des Gewerbes erweitert wird
  • eine Tätigkeit des Gewerbes aufgegeben wird

Nachweise sind jeweils zu erbringen.
Kosten Gewerbeummeldung 25,00 Euro

Gewerbezentralregister

Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden mit gewerberechtlichem Zusammenhang (z.B. Entzug oder Widerruf von Konzessionen und Erlaubnissen, rechtskräftige Bußgeldentscheidungen) eingetragen.
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann gestellt werden, wenn sich der Wohnsitz in Vierkirchen befindet.
Wird die Auskunft persönlich beantragt, ist dem Bürgerbüro der gültige Personalausweis vorzulegen.
Für einen Antrag auf Ausstellung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine juristische Person ist zusätzlich eine Kopie des Auszuges aus dem Handelsregister der Firma vorzulegen.
Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses einer zur Vertretung der Firma berechtigten Person (lt. Handelsregisterauszug), die in Vierkirchen gemeldet ist und von der der Antrag unterschrieben sein muss. Der Firmensitz ist hierbei nicht ausschlaggebend.
Link für die Beantragung
Kosten 13,00 Euro

Melderegister

Melderegister

Ihr Datenschutz ist uns wichtig!
Die Meldebehörde hat personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu erfassen, um deren Identität und Wohnadresse feststellen und nachweisen zu können.
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Gemeinde Vierkirchen, 1. Bürgermeister Harald Dirlenbach, Schulweg 1, 85256 Vierkirchen.  Sie erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung von Daten und ist zuständig, soweit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen.
Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem  Bundesmeldegesetz, dem Bayrischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz und der Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten.
Die Meldebehörden dürfen nach Maßgabe dieser Gesetze oder sonstiger Rechtsvorschriften Melderegisterauskünfte an Private erteilen oder an öffentliche Stellen übermitteln. Gegen bestimmte Melderegisterauskünfte (z.B. Melderegisterauskünfte an Adressbuchverlage) gibt es ein Widerspruchsrecht.
Nähere Information hierzu können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.  
Die Meldebehörden haben nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners die gespeicherten Daten der Einwohner für die Dauer von 50 Jahren  aufzubewahren. Für einen Teil der Daten gilt eine Löschfrist von 30 Tagen nach Wegzug oder Tod des Einwohners. 
Den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Vierkirchen erreichen Sie unter der Telefonnummer 08139 / 9314 – 0 oder per E-Mail unter datenschutz@vierkirchen.de.
Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Bayrischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden. Diesen erreichen Sie unter der Telefonnummer 089 / 212672-0 oder per E-Mail unter poststelle@datenschutz-bayern.de.

Einfache Melderegisterauskunft

Bei jeder angeforderten Melderegisterauskunft von Privatpersonen überprüfen wir das berechtigte Interesse. Dies kann einige Arbeitstage in Anspruch nehmen. Ist das berechtigte Interesse festgestellt erhalten Sie von uns: Vorname, Nachname und die letzte uns bekannte Anschrift.
Kosten 10,00 Euro

Erweiterte Melderegisterauskunft

Bei jeder angeforderten Melderegisterauskunft von Privatpersonen überprüfen wir das berechtigte Interesse. Dies kann ein einige Arbeitstage in Anspruch nehmen. Ist berechtigtes Interesse vorhanden erhalten Sie die geforderten Daten, soweit dies zulässig ist.
Kosten 10,00 Euro 

Archivauskünfte

Bei jeder angeforderten Melderegisterauskunft von Privatpersonen überprüfen wir das berechtigte Interesse. Dies kann ein einige Arbeitstage in Anspruch nehmen. Bei Archivauskünften handelt es sich um Altdatenbestände, die schon einige Jahre zurück liegen können.
Kosten 12,50 Euro 

Personalausweis, Reisepass und eID-Karte

Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

Häufig gestellte Fragen zum Thema Ausweispflicht, Personalausweis und Online-Ausweis finden Sie hier.

Notwendige Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis, Kinderausweis)
  • bei Kindern und Jugendlichen Zustimmungserklärung beider Eltern (bis zum Alter von 16 Jahren; bei Reisepass und Express Reisepass bis zum Alter von 18 Jahren)

Hinweis: Die Beantragung und Abholung kann nur persönlich erfolgen. Bei erstmaliger Beantragung müssen Minderjährige von einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden. Das Mindestalter bei Beantragung einer eID-Karte beträgt 16 Jahre.

Nachträgliches Einschalten der eID-Funktion oder Änderung der PIN

Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege. Hier können Sie mehr dazu lesen.
Zur Aktivierung der Funktion, sowie zur Änderung der PIN können Sie persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Der im Februar 2022 eingeführte kostenfrei nutzbare PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst steht nicht mehr zur Verfügung. Die Bestellmöglichkeit für PIN-Briefe wird auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Eine Aktivierung der bestellten PIN-Briefe ist weiterhin unter folgendem Link möglich. Bürgerinnen und Bürger können ihren Online-Ausweis nach wie vor bei dem für sie zuständigen Bürgerservice ihrer Kommunen kostenfrei aktivieren lassen und ihre neue PIN setzen.
Weitere Informationen erhalten sie hier.
 

Bearbeitungsdauer

Personalausweis: 2-3 Wochen 
Vorläufiger Personalausweis: sofort erhältlich
Reisepass: 4-5 Wochen
Vorläufiger Reisepass: sofort, spätestens am nächsten Arbeitstag
Express Reisepass: 3 Arbeitstage
eID: 2-3 Wochen

Kosten

Personalausweis: 37,00 Euro (vor Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 Euro)
Einschalten/Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
Änderung/Neusetzen der PIN: gebührenfrei
vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Reisepass: 70,00 Euro (vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 Euro)
Express Reisepass: 102,00 Euro (vor Vollendung des 24. Lebensjahres 69,50 Euro)
Verlängerung oder Aktualisierung Kinderreisepass: 6,00 Euro
eID-Karte: 37,00 Euro

Weitere Informationen zur eID-Karte finden Sie hier.

Auswärtiges Amt Einreisebestimmungen

Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen

Das Amtsgericht Dachau und der Münchner Anwaltsverein bieten zusammen eine "Rechtsberatung für bedürftige Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Dachau" an. Diese Rechtsberatung ist bereits sinnvoll, wenn Rechtshilfesuchende noch unsicher sind, ob die Angelegenheit rechtlich in Ordnung ist oder sie sich generell hilflos fühlen, wenn sie Mahnungen oder z.B. Kündigungsschreiben gegenüberstehen. Genaue Informationen finden Sie hier.

Ruftaxi

Die RufTaxi-Linien verkehren zum MVV-Tarif von Montag bis Freitag und samstags (jeweils an Werktagen) in Zeitlagen mit geringerer Nachfrage, in denen keine MVV-Regionalbusse unterwegs sind. Die MVV-RufTaxi-Linien verkehren nur bei Bedarf und nur an den im Fahrplan veröffentlichten Haltestellen und Abfahrtszeiten. Alle Fahrtwünsche müssen telefonisch angemeldet werden. Die Anmeldung muss bis spätestens 30 Minuten vor der Abfahrt an der ersten Haltestelle der jeweiligen Fahrt erfolgen. Die MVV-RufTaxi-Linie 7280 bedient die Gemeindegebiete Vierkirchen, Weichs, Hilgertshausen-Tandern, Jetzendorf und Petershausen und bietet Anschluss an die S 2 Petershausen bzw. zu Regionalzügen ab/bis Petershausen.
Bitte melden Sie sich unter folgender Telefonnummer an: (08134) 93 51 785. An Verkehrstagen ab 45 Minuten vor der ersten Fahrt, durchgehend bis 30 Minuten vor der letzten Fahrt.

Linie 7280 Fahrplan

Schwerbehindertenparkausweis

Städte und Gemeinden weisen Parkplätze für Menschen mit Behinderung aus. Mit einem besonderen (blauen) Parkausweis können diese Stellplätze genutzt werden. Die erforderliche Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis können im Bürgerbüro beantragt werden. Voraussetzungen Eintrag der Merkmale "aG" oder "BI" im Schwerbehindertenausweis. Für bestimmte Personenkreise, die vergleichbar in der Gehfähigkeit beeinträchtigt sind, wie Personen mit "aG"-Vermerk, können ebenfalls Parkausweise erteilt werden. 
Notwendige Unterlagen
  • ein Lichtbild
  • Einstufungsbescheides des Amtes für Versorgung und Familienförderung bzw. gültigen Schwerbehindertenausweis

Veranstaltungen anmelden

Detaillierte Informationen zu Veranstaltungen finden Sie hier.

Wahlamt

Europawahlen am 9. Juni 2024

In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen.

Wichtige Hinweise finden Sie hier.

Die Verantwortlichen der Parteien beachten bitte unsere Plakatierungsverordnung.

28.03.2024 - Antrag für Unionsbürger auf Eintragung ins Wählerverzeichnis
Ein Antrag zur Eintragung ins Wählerverzeichnis muss nur gestellt werden, wenn Sie erstmalig an einer Europawahl von Deutschland aus teilnehmen wollen oder wenn Sie nach dem 09.03.2024 aus dem Europäischen Ausland zugezogen sind (auch nach Wiederzuzug).
Voraussetzungen hierfür sind:
  • Aufenthalt zum Wahltag (09.06.2024) mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
  • Zum Wahltag mindestens das 16 Lebensjahr vollendet und im Besitz einer europäischen Staatsbürgerschaft. 
  • Antragstellung zur Aufnahme im Wählerverzeichnis bis spätestens 19.05.2024 

QR-Code zur Beantragung:

 

 

 

Wohnberechtigungsschein

Bürgerinnen und Bürgern ist es möglich, Anträge auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung über folgenden Link, sowie den entsprechenden QR-Code online zu stellen.
www.landratsamt-dachau.de/wohnberechtigungsschein

Ebenso kann die Beantragung über nachstehende Formulare erfolgen:

Antrag auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung

Anlage Haushaltsmitglied

Mietbescheinigung

Verdienstbescheinigung

Merkblatt

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