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Gemeinde Vierkirchen

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Kanal / Ver- und Entsorgung / Wasser

Abfallentsorgung 

Bei Fragen rund um die Abfallentsorgung steht Ihnen die Abfallberatung des Landkreises Dachau zur Verfügung.
Abfallberatung
Dr.-Hiller-Str. 36, 85221 Dachau
Telefon 08131 / 74-1469
abfallwirtschaft@lra-dah.bayern.de
www.landkreis-dachau.de/abfallwirtschaft

Mülltonnen

Sie können bequem von zu Hause aus auf der Homepage des Landratsamtes

  • Restmülltonnen und Biotonnen anmelden, ummelden oder abmelden.
  • einen Eigentümerwechsel eines Grundstückes mitteilen.
  • eine Einzugsermächtigung erteilen.
  • eine Änderung der Bankverbindung mitteilen.
  • einen Austausch defekter Müllgefäße beantragen.
  • eine Müllgemeinschaft beantragen.
  • Infobroschüren bestellen (z.B. Entsorgungskalender mit Abfuhrterminen für Ihre Gemeinde, Abfalltrennliste in verschiedenen Sprachen).
  • eine Sperrmüll- und Kühlgeräteabholung beantragen. 

Entsorgungskalender

Die aktuellen Entsorgungskalender liegen auf allen Recyclinghöfen und in allen Gemeindeverwaltungen aus. In Dachau liegen die neuen Entsorgungskalender zusätzlich im Landratsamt Dachau, bei der Kommunalen Abfallwirtschaft sowie im Bürgerbüro aus. Der Entsorgungskalender beinhaltet alle Abfuhrtermine der Restmüll- und Biotonnen sowie der gelben und blauen Tonnen sowie die Giftmobiltermine für die Abgabe von Problemabfällen. Den aktuellen Entsorgungskalender findet man auch unter www.entsorgungskalender-dachau.de und in der kostenlosen App „DAH-Müll“. Eine generelle Verteilung an alle Haushalte über's "Vierkirchen aktuell" erfolgt nicht mehr.

Recyclinghof / Wertstoffhof an der Glonntalstraße

Öffnungszeiten
Dienstag-Freitag           15:00-18:00 Uhr
Samstag                      10:00-15:00 Uhr
Tel.: 08139 / 8347

Weitere Recyclinghöfe im Landkreis

Reststoffdeponie Jedenhofen

Öffnungszeiten
Dienstag                    08:00–12:00 Uhr und 12:30–15:00 Uhr

Zusätzlich geöffnet jeden zweiten Samstag im Mai, Juli und Oktober von 8.00 - 12.00 Uhr.
Geschlossen ist die Deponie Jedenhofen immer am letzten Dienstag im Dezember, am ersten Dienstag im Januar und am Faschingsdienstag.

An der Deponie Jedenhofen können u.a. Glas- und Steinwolle (in speziellen KMF-Säcken verpackt), Asbestzementplatten (in Big Bags verpackt) und Teerpappe gegen Gebühr entsorgt werden. 
Für Informationen zu den Annahmebedingungen und zu den Gebühren steht die Abfallberatung unter 08131 74- 1469 gerne zur Verfügung.

Altpapiercontainer der Ev.-Luth. Kirchengemeinde

am Bauhof, geöffnet jeden Samstag von 10:00 bis 14:00 Uhr

Altpapiercontainer des SC Vierkirchen

am Sportplatz, geöffnet jeden Samstag von 09:00 bis 14:00 Uhr

Abwasser und Kanal

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Satzungen zum Thema Entwässerung.

Nutzung von Trinkwasser zur Bewässerung von Gartenflächen

Nach den Regelungen der gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung ist es zulässig, bei der Berechnung der Abwassergebühr, die nach dem bezogenen Frischwasser ermittelt wird, denjenigen Anteil abzuziehen, der für die Bewässerung von Gartenflächen verbraucht wird. Abzugsfähig ist die Gießwassermenge, die durch einen geeichten privaten Wasserzähler nachgewiesen wird. 

Die hausinterne Installation ist an einer zugänglichen, frostsicheren Stelle (im Innenbereich) bei der Zuleitung zu der Verbrauchsstelle, die ausschließlich für die Gartenbewässerung benutzt wird, vorzunehmen. Der Zähler ist von einem Installateur fachgerecht einzubauen. Ein „mobiler“ Zähler an der Verbrauchsstelle ist nicht erlaubt. 

Nach Ablauf der Eichzeit (derzeit 6 Jahre) ist der Zähler auszutauschen und der Gemeinde Vierkirchen ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Ansonsten ist eine Berücksichtigung des Abzuges nicht möglich. Für die Mitteilung über den fachgerechten Einbau des Zählers verwenden Sie bitte den beiliegenden Abschnitt. Nach dem erfolgten Einbau des Wasserzählers wird dieser durch gemeindliches Personal verplombt.

Den erfassten Zählerstand melden Sie am Ende eines jeden Kalenderjahres an die Gemeindeverwaltung. Bei der Berechnung der Abwassergebühr wird das für Gartenbewässerungszwecke verbrauchte Trinkwasser in Abzug gebracht.

Noch ein wichtiger Hinweis:
Der Einbau einer Zisterne oder Wasserspeichers und damit die Nutzung von Regenwasser zur Gartenbewässerung ist aus ökologischer Sicht zu bevorzugen, da hierbei kein wertvolles Trinkwasser verwendet werden muss. Sie leisten damit auch einen aktiven Beitrag zur Regulierung des Wasserhaushaltes, da zusätzlich auch die Spitzenbelastung bei Starkniederschlägen zurückgehalten und damit das Kanalsystem entlastet wird. Auch bei dieser Nutzung müssen Sie keine Abwassergebühr zahlen.

Antrag mit Merkblatt

Zählerwechsel Gartenwasser

Wasserversorgung

Die Qualität des Trinkwassers entspricht umfänglich den Vorschriften. Sie wird regelmäßig kontrolliert. Der Zweckverband der Altogruppe liefert Wasser im Härtebereich mittel (= 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter/entspricht 8,4 bis 14°dH)

Zweckverband zur Wasserversorgung der Altogruppe
Aichacher Str. 33, 85229 Markt Indersdorf
Tel.: 08136 / 8094-0
Fax: 08136 / 8094-29
Näheres unter www.altogruppe.de

Zweckverband zur Wasserversorgung Freising-Süd
(Giebing und Gramling)
Dietersheimer Str. 56, 85375 Neufahrn
Tel.: 08165 / 95420

Näheres unter www.wasserzv.de

 

Ansprechpartner

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