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Gemeinde Vierkirchen

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Veröffentlicht am: 25. Juni 2020

Bereits vor einer Woche hat sich ein Gremium, bestehend aus Gemeinderäten, Rettungsschwimmer, Kassierdienst und Kioskbetreiber, mit einer möglichen Öffnung des Naturbades Vierkirchen beschäftigt und folgende vorgeschriebenen Kriterien für ihre Entscheidung mit berücksichtigt.


-    Maximale Besucherzahl 300 Personen
-    Erfassung jeder Einzelperson
-    Personen unter 14 Jahren nur in Begleitung Erwachsener ins Naturbadgelände
-    Personen unter 10 Jahren nur in Begleitung Erwachsener ins Wasser
-    Beachtung der Hygienevorschrift im gesamten Gelände und Wasser
-    Durchsetzung der Hygienevorschrift ist Betreibersache
-    Ggf. weitere Auflagen durch das Gesundheitsamt

Für die Praxis bedeutet dies, dass bereits der Ein- und Ausgangsbereich getrennt und der Kassierdienst mindestens personell verdoppelt werden muss, um die Erfassung der Einzelpersonen und die Überwachung der Gesamtpersonenzahl im Bad gewährleisten zu können. 
Weiterhin könnten unter der Woche nur eingeschränkte Öffnungen (zwischen 13 und 18 Uhr) realisiert werden, da für weitere Zeiten kein Bademeister zur Verfügung steht.
Zusätzlich müsste Personal (Sicherheitsfirma) akquiriert werden, die die Einhaltung der gesetzlichen Hygienevorschrift (Abstand, Maskenpflicht usw.) überwacht und durchsetzt. 
Der Sprungfelsen sowie die Stege müssen gesperrt werden, da ein Hineinspringen streng untersagt wird. Fuß- bzw. Volleyball wird gesperrt bzw. in zusätzliche Liegebereiche umgewandelt, um überhaupt 300 Personen den Eintritt ermöglichen zu können.
Die Sanitäranlagen müssten permanent gereinigt werden. Hierfür muss eine Fremdfirma beauftragt werden. 
Ein Kioskbetrieb dürfte nur unter den geltenden Auflagen durchgeführt werden (Anstellzonen, Sicherheitsabstand, Maskenpflicht). Der Biergarten dürfte unter den geltenden Regeln für Gaststätten betrieben werden. Externe Biergartenbesucher würden zu den 300 Personen dazu zählen.
Mögliche zusätzliche Auflagen durch das Gesundheitsamt konnten bislang noch gar nicht berücksichtigt werden.
Unter Berücksichtigung aller Umstände und Abwägung aller Punkte empfahl das Gremium dem Gemeinderat, unter diesen Voraussetzungen das Naturbad nicht zu öffnen. Kosten und Aufwand stünden dafür in keinem Verhältnis. Ausschlaggebend ist aber auch der durch die Einschränkungen verlorengehende Spaßfaktor für alle Badegäste. 
Der Gemeinderat folgte nun einstimmig dem Rat der Expertenrunde und beschloss, das Bad für die Saison 2020 nicht zu öffnen. Falls sich bis 15. Juli 2020 gravierende Änderungen in den politischen Vorgaben zu Gunsten einer Öffnung ergeben sollten, wird erneut bewertet.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
 

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