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Gemeinde Vierkirchen

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Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden zu gegebener Zeit zugestellt. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, dann melden Sie sich bitte im Bürgerbüro. Auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie das Wahllokal, in dem Sie wählen können.


Wer am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Bayern, aber noch keine drei Monate im selben Regierungsbezirk wohnt (Hauptwohnsitz), darf nur an der Landtagswahl, nicht an der Bezirkswahl teilnehmen. Der Wahlschein ist entsprechend gekennzeichnet. In diesem Fall werden nur die Unterlagen für die Landtagswahl ausgegeben bzw. zugesandt. 

So können Sie an den Wahlen teilnehmen:

  • Sie begeben sich zu Ihrem Wahllokal, das Ihnen auf der Wahlbenachrichtigung zugewiesen ist (Urnenwahl); bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung, Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit.
  • gegen Abgabe des Wahlscheins und unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des auf dem Wahlschein bezeichneten Stimmkreises
  • gegen Einsendung des Wahlscheins und der Stimmzettel an die Gemeinde durch Briefwahl. 

Sie dürfen Ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder ein solche Tat versucht, wird nach § 107a Abs. 1 und 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sie möchten Briefwahl beantragen?
Beantragen Sie im Bürgerbüro einen Wahlschein:
• online - nutzen Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung (hier werden die Antragsdaten bereits für Sie vorausgefüllt) oder direkt über unsere Homepage
• schriftlich mit der amtlichen Wahlbenachrichtigung (Rückseite)

Danach senden wir Ihren Ihre Wahlunterlagen zu.
Inhalt des Kuverts:

  • Wahlschein für die Landtags- und Bezirkswahl
  • Merkblatt für die Briefwahl für beide Wahlen
  • einen roten Wahlbriefumschlag für die Landtags- und Bezirkswahl für die Landtagswahl
  • zwei weiße Stimmzettel (groß und klein)
  • einen weißen Stimmzettelumschlag für die Bezirkswahl
  • zwei blaue Stimmzettel (groß und klein)
  • einen blauen Stimmzettelumschlag

Wie wähle ich richtig:
1. Landtagswahl (zwei Stimmen)

  • Kleiner weißer Stimmzettel: Wahl einer/eines Stimmkreisabgeordneten
  • Großer weißer Stimmzettel: Wahl einer/eines Wahlkreisabgeordneten

Wenn Sie gewählt haben, dann legen Sie die weißen Stimmzettel in den weißen Stimmzettelumschlag und kleben diesen zu.

2. Bezirkswahl (zwei Stimmen)

  • Kleiner blauer Stimmzettel: Wahl einer Bezirksrätin/eines Bezirksrats im Stimmkreis
  • Großer blauer Stimmzettel: Wahl einer Bezirksrätin/eines Bezirksrats im Wahlkreis

Wenn Sie gewählt haben, dann legen Sie die blauen Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben diesen zu. Wenn Sie die Stimmzettel nicht in die zugehörigen Stimmzettelumschläge legen, sind die Stimmen ungültig. Beachten Sie bitte, dass die Stimmzettel persönlich und unbeobachtet zu kennzeichnen und in die Stimmzettelumschläge zu legen sind.

3. „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein ausfüllen und mit Datum persönlich unterschreiben.

Danach stecken Sie bitte in den roten Wahlbriefumschlag
• den Wahlschein mit der unterschriebenen Versicherung an Eides statt sowie
• den zugeklebten weißen und den zugeklebten blauen Stimmzettelumschlag.

Der Wahlschein darf nicht in den weißen oder blauen Stimmzettelumschlag gelegt werden, da sonst die Stimmabgabe ungültig ist. Die Stimmabgabe bei der Briefwahl ist nur gültig, wenn auf dem Wahlschein die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Ihrer Unterschrift versehen ist. Die Versicherung an Eides statt darf nicht abgetrennt werden.

Nun den roten Wahlbriefumschlag zukleben, rechtzeitig unfrankiert zur Gemeinde bringen oder zur Post geben (wenn Sie aus dem Ausland versenden, bitte frankieren). Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag (8. Oktober) bis 18.00 Uhr bei der Gemeinde eingeht. Der Wahlbrief kann auch abgegeben werden. Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18.00 Uhr bei uns eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Ihr Wahlamt Vierkirchen

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