Abwassergebühr
Einführung der getrennten Abwassergebühr
Die Anwendung dieser Bemessungsgrundlage für beide Abwasserarten (Schmutz- und Niederschlagswasser) ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes nicht (mehr) zulässig, sobald die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung größer als 12 % der gebührenfähigen Gesamtkosten sind. Dies ist in der Gemeinde Vierkirchen der Fall. Daher muss die Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit jeweils eigener Bemessungsgrundlage gesplittet werden.
Präsentation zur Ermittlung gebührenpflichtiger Flächen
ACHTUNG FEHLERTEUFEL!
In Ihrem Erfassungsbogen zur Niederschlagswassergebühr befindet sich leider ein Zahlendreher.
Richtig ist: die an die jeweilige Zisterne bzw. Versickerungsanlage angeschlossenen Flächen werden um 10 m² pro m³ Speichervolumen reduziert. Handelt es sich um eine Brauchwasserzisterne (Nutzung des Regenwassers im Haushalt) um 20 m² pro m³ Zisternenvolumen.
Beratung und Unterstützung beim Ausfüllen durch Fachpersonal des Planungsbüros WipflerPLAN:
vom 3. November bis 2. Dezember 2020 unter der Hotline: 09081 / 27892 02
Montag bis Donnerstag täglich von 8 bis 10 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Hinweise:
Sie werden zurückgerufen, wenn Sie nicht gleich durchkommen sollten.
An Informationsbürotagen ist die Hotline nicht besetzt.
Aufgrund der aktuellen Situation, Ihrer Sicherheit und unserer Sicherheit mussten die Informationsbürotage im Rathaus verschoben werden.
Bitte nutzen Sie auch das telefonische Beratungsangebot.
Informationsbürotage im Rathaus:
Vorherige Terminvereinbarung ist zwingend notwendig!
Donnerstag, 12.11.2020 von 9 bis 18 Uhr
Freitag, 20.11.2020 von 8 bis 17 Uhr
Donnerstag, 26.11.2020 von 9 bis 18 Uhr
Freitag, 04.12.2020 von 8 bis 17 Uhr
Donnerstag, 10.12.2020 von 9 bis 18 Uhr
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter 08139 / 9314-0 zu den Rathaus-Öffnungszeiten.
Bringen Sie zum Termin bitte Ihren Erfassungsbogen und Ihren Mund-/Nasenschutz mit.
Bei Fragen zu Eigentümerdaten wenden Sie sich bitte an Frau Dietmayr, Bauamt, 08139 / 9314-27