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Gemeinde Vierkirchen

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Bauleitplanung

Aktuelles

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vierkirchen

11. Änderung Begründung und Plan

Wasserwirtschaftsamt

Umweltbericht

LRA Tech. Umweltschutz

LRA Umweltrecht

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan "Pasenbach zwischen Kreisstraße und Barth-/Rita-Mayr-Straße"

Planzeichnung

Planzeichnung Teil 2

BPL nach Beschlussfassung

Geruchsgutachten

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung (Pasenbach Süd 2)

Baugrundgutachten (Pasenbach Süd Südwest)

Baugrundgutachten (Pasenbach Süd 2)

Artenschutzrechtliche Vorabschätzung

Umweltbericht Anlage Baumbestand

Umweltbericht

Gehölzbeurteilung

Grundsatzbeschluss Bäume

Wasserwirtschaftsamt

Landratsamt Technischer Umweltschutz

Landratsamt Umweltrecht

Landratsamt Untere Naturschutzbehörde

Stellungnahmen privat

SoBon - Sozialgerechte Bodennutzung

In der Gemeinderatssitzung am 22. Juni 2023 hat sich das Gremium auf eine Richtlinie zum Thema SoBon geeinigt. In Zusammenarbeit mit der uns beratenden Rechtsanwaltskanzlei wurde ein entsprechender Grundsatzbeschluss für die kooperative Sicherung bezahlbaren Wohnraums erarbeitet. Ziel ist unter anderem, grundsätzliche Werte, die künftig zur Baulandentwicklung herangezogen werden, festzulegen.

Flächennutzungsplan

Information des Bayer. Behördenwegweisers

Hinweise zur Internetfassung der Unterlagen

In der Regel sind zur vollständigen Ermittlung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplans / Flächennutzungsplans noch weitere Gesetze hinzuzuziehen - z.B. die BauNVO (Baunutzungsverordnung) in der jeweils gültigen Fassung.

Für die Öffentlichkeit sind nur die dargelegten bzw. ausgelegten Unterlagen in der Bauverwaltung der Gemeinde Vierkirchen maßgeblich. Dies ist insbesondere wie folgt begründet:

  • Fehlerquelle komprimierte PDF-Datei
    Durch das Digitalisieren und Umwandeln in handhabbare PDF-Dateien geht die Genauigkeit des Planes verloren. Der Plan kann deshalb nur eine Erstinformation sein und ist nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken oder Straßen u. ä. geeignet.
  • Fehlerquelle Computer-/Druckereinstellungen
    Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.

Bebauungsplan Gemeinde Vierkirchen

Bebauungspläne aus dem Internet dienen lediglich der Bürgerinformation und haben keinen Anspruch auf rechtsbindende Wirkung. Verbindliche Bebauungspläne erhalten Sie im Bauamt der Gemeinde Vierkirchen.

Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

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