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Gemeinde Vierkirchen

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Straßen- und Wegerecht

Verkehrsrechtliche Anordnung

Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist immer dann erforderlich, wenn eine Gemeindestraße gesperrt bzw. teilweise gesperrt werden soll (z.B. für Bauarbeiten).

Der Antrag sollte spätestens 1 Woche vor Beginn der Maßnahmen in der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Dem Antrag ist mindestens ein Lageplan oder Regelplan beizufügen.
Neu: Der Antrag kann nun auch voll digital gestellt werden: Zum Onlineformular.


Ansprechpartner

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