Erschließung
Allgemeine Information
Information des Bayer. Behördenwegweisers
Angebotene Dienstleistungen
Herstellungs- und Erschließungsbeiträge
Allgemeine Informationen
Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung (Kanal) einen Beitrag. Der Beitrag beträgt
- pro m² Grundstücksfläche: 2,34 €
- pro m² Geschoßfläche: 17,38 €
Hinweise für den Grundstückseigentümer:
Im Fall von Vergrößerungen der Geschoßflächen durch An-, Um- oder Neubauten sowie bei Nutzungsänderungen wird darauf hingewiesen, dass ein Herstellungsbeitrag nachberechnet werden muss.
Außerdem wird noch darauf hingewiesen, dass die Beitrags- und Gebührenschuldner verpflichtet sind, für die Beitrags- und Gebührenberechnung maßgebliche Veränderungen der Gemeinde Vierkirchen unverzüglich zu melden (§ 15 der Beitrags- und Gebührensatzung). Dies gilt auch für Maßnahmen, die baurechtlich nicht genehmigungspflichtig sind.
Rechtsgrundlagen
Die entsprechenden Satzungen des Bauamts finden Sie gesammelt unter Satzungen & Verordnungen:
- Ausbaubeitragssatzung
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
- Entwässerungssatzung
- Erschließungsbeitragssatzung