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Gemeinde Vierkirchen

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Ein herzliches „Grüß Gott“ auf der Internetseite der Gemeinde Vierkirchen!

Im Landkreis Dachau gelegen, 14 Kilometer nördlich der Großen Kreisstadt Dachau, wurde Vierkirchen im Jahre 779 gegründet. In den knapp 1250 Jahren, auf die wir mit Stolz zurückblicken, haben wir viel getan und viel erreicht, um heute eine blühende Gemeinde im sogenannten Speckgürtel Münchens zu sein.

Modern – offen – tolerant – bunt – lebendig; diese Schlagwörter prägen Vierkirchen.

Die vielfältigen kulturellen, sportlichen, sozialen und gesellschaftlichen Angebote beweisen dies eindrucksvoll. Ein reges Vereinsleben mit über 40 Vereinen zeugen von einem großen Zusammengehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger.

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Informationen aus dem Rathaus

Veröffentlicht am: 16. Jan 2024
Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst wurde ausgesetzt.

Was kann ich mit dem Online-Ausweis machen?
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.

Was benötige ich, um die Funktion nutzen zu können?
Für das digitale Ausweisen mit dem Personalausweis muss die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit sein. Seit dem 15. Juli 2017 ist dies bei jedem neu ausgeliefertem Personalausweis standartmäßig der Fall, sofern bei der Antragstellung das 16. Lebensjahr vollendet ist.

Für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigen Sie:

  • einen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion,
  • eine selbstgewählte persönliche Geheimnummer (PIN),
  • ein geeignetes Kartelesegerät oder Smartphone und 
  • die AusweisApp2 oder eine andere geeignete Software

Wie erfahre ich, ob die Online-Ausweisfunktion bei meinem Ausweis eingeschalten ist?
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob die Funktion bei Ihrem Ausweis eingeschalten ist, können Sie das bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro in Erfahrung bringen. Bringen Sie hierfür bitte Ihren Personalausweis mit.

Was mache ich, wenn die Online Ausweisfunktion bei mir deaktiviert ist oder ich den PIN dazu vergessen habe?
Bei Personalausweisen, die vor dem genannten Stichtag ausgegeben wurden, bestand die Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion auf Wunsch deaktivieren zu lassen. Sollten Sie die Funktion deaktivieren lassen haben oder das 16. Lebensjahr erreichen, haben Sie die Möglichkeit die Funktion nachträglich kostenfrei aktivieren zu lassen und die PIN neu zu setzen. Falls die Funktion bei Ihnen bereits aktiviert ist, Sie jedoch die PIN vergessen haben, ist auch hier das Neusetzen möglich. 

Seit Februar 2022 gab es hierzu die Möglichkeit, sich dafür einen PIN-Rücksetzbrief nach Hause schicken zu lassen. Dieser Dienst wurde jedoch zum 29.12.2023 abgeschafft. 

Achtung: Lediglich der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst steht nicht mehr zur Verfügung. 

Im Bürgerbüro können Sie Ihren Online-Ausweis nach wie vor persönlich kostenfrei aktivieren lassen und Ihre neue PIN setzen. Bringen Sie hierfür bitte Ihren Personalausweis mit.

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