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Gemeinde Vierkirchen

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Bürgerstiftung Vierkirchen

Mit der Entscheidung des Vierkirchner Gemeinderates, die Bürgerstiftung Vierkirchen mit 50.000 Euro auszustatten, wurde der Grundstein für die erste kommunale Bürgerstiftung im Landkreis Dachau gelegt. 

Die „Bürgerstiftung Vierkirchen” ist u.a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Gemeinde Vierkirchen tätig:

  • Traditionelles Brauchtum und Heimatpflege
  • Bürgerschaftliches Engagement zugunsten humanitärer und gemeinnütziger Zwecke
  • Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz
  • Kunst und Kultur
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Gesundheit und Sport
  • Bildung und Ausbildung
  • Jugend- und Seniorenhilfe
  • Wohlfahrtswesen
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Völkerverständigung und internationale Partnerschaften

Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat, der sich aus sieben Personen, bestehend aus dem 1. Bürgermeister Vierkirchens, einem Vertreter der Sparkasse Dachau (ohne Stimmrecht) und fünf Bürger/innen der Gemeinde zusammensetzt. Anträge und Vorschläge kann jede/r Bürger/in einbringen.

Wenn auch Sie sich als Stifter für die „Bürgerstiftung Vierkirchen“ engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Vierkirchen oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Dachau. Selbstverständlich nimmt die „Bürgerstiftung Vierkirchen“ nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 500,– Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich. Bankverbindung der Stiftergemeinschaft bei der Sparkasse Dachau:
NEU! IBAN DE74 7005 1540 0281 0454 27, BIC: BYLADEM1DAH.
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Vierkirchen (bitte ab 500,– Euro angeben, ob Spende oder Zustiftung)

"Kleingedrucktes" zu Ihrer Bürgerstiftung in Kurzform.

Den Antrag zur Förderung eines Projektes über die Bürgerstiftung finden Sie hier.

Ausführliche Informationen der rechtlichen, steuerlichen und vertraglichen Grundlagen finden Sie auf der Homepage Stifterforum Dachau

 

NEU Jahressteuergesetz 2020

Information über Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendensteuerrecht
Am 28.12.2020 wurde das Jahressteuergesetz 2020 verkündet, das eine Erleichterung bei der Geltendmachung von Spenden beinhaltet.

Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis wurde von bisher 200 Euro auf 300 Euro angehoben. Daher wird der Treuhänder der "Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau", die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, künftig erst ab einem Zuwendungsbetrag von größer 300 Euro eine förmliche Zuwendungsbescheinigung ausstellen.

 

Bei Fragen können Sie sich vorab gerne an uns wenden (Telefon 08139 9314 10).

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